Reduzierte Gebühr für den Erwerb des T-Führerscheins

17. Mai 2018

 

 

 

 

 

 

Die vier niedersächsischen DEULA-Lehranstalten Freren, Hildesheim, Nienburg und Westerstede bieten im Rahmen der „Bildungsmaßnahmen im Bereich der beruflichen Qualifizierung (BMQ)" unter dem Dach des „Programms für die Entwicklung im ländlichen Raum" (PFEIL) erstmals mit ELER-Mitteln geförderte Qualifizierungsmaßnahmen für den Erwerb des T-Führerscheins an. Die Fahrerlaubnis der Klasse T gilt für das Führen landwirtschaftlicher Zugmaschinen mit einer Höchstgeschwindigkeit von maximal 40 km/h für Personen von 16 bis 18 Jahren bzw. 60 km/h für Personen ab 18 Jahren sowie für das Führen selbstfahrender Arbeitsmaschinen wie z.B. Mähdrescher oder selbstfahrende Futtermischwagen bis zu einer Höchstgeschwindigkeit von maximal 40 km/h.

Für die Förderung stehen pro Jahr 1,1 Mio. Euro zur Verfügung (80 % EU-Mittel, 20% Landesmittel). Die Förderung der DEULA-Lehranstalten beträgt 60 Prozent der förderfähigen Kosten, wodurch die Teilnehmenden von einer reduzierten Gebühr für den Erwerb des T-Führerscheins profitieren. Nicht-förderfähigen Kosten für z.B. die Prüfgebühr, der Sehtest und der Erste-Hilfe-Kurs sind von den Teilnehmenden selbst aufzubringen.

Die Förderung begünstigt folgende Gruppen von Teilnehmenden:

  • Berufsfachschüler (BFS) Agrarwirtschaft/Gartenbau nach Vorlage eines Ausbildungsver-trages ab dem ersten Schultag,
  • Abiturienten an Fachgymnasien Agrarwirtschaft ohne Vorlage eines Ausbildungsvertrages ab dem ersten Schultag,
  • Abiturienten an allgemeinbildenden Schulen (sie gelten wegen der von drei auf zwei Jahre verkürzten Ausbildungszeit quasi als Auszubildende) nach Vorlage eines Ausbildungs-vertrages innerhalb von sechs Monaten vor Ausbildungsbeginn,
  • Auszubildende (auch „Freie Ausbildung im Norden"),
  • angestellte Mitarbeitende,
  • mitarbeitende Familienangehörige im Sinne des ALG und
  • Selbständige im Voll- und Nebenerwerb.

Begünstigte Teilnehmenden müssen aus den Wirtschaftsfeldern Landwirtschaft, Forstwirt-schaft oder Gartenbau kommen. Begünstigt sind ferner Unternehmen im ländlichen Gebiet, die Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Urproduktion der zuvor genannten Wirtschaftsfelder anbieten, z.B. Lohnunternehmen. Für (künftige) Auszubildende im Beruf Fachkraft Agrarservice ist die Förderung ausgeschlossen, da der T-Führerschein Bestandteil der Ausbildung und damit nicht förderfähig ist. Außerdem muss sich der erste Wohn- bzw. Betriebssitz oder der Ausbildungs- bzw. Arbeitsplatz der Teilnehmenden in Niedersachsen befinden.

Nähere Infos zu den Qualifizierungsmaßnahmen finden Interessierte unter: www.deula.de/freren, www.deula.de/hildesheim, www.deula-nienburg.de und www.deula.de/westerstede.